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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1995 - L 13 An 9/94   

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https://dejure.org/1995,19900
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1995 - L 13 An 9/94 (https://dejure.org/1995,19900)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.1995 - L 13 An 9/94 (https://dejure.org/1995,19900)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - L 13 An 9/94 (https://dejure.org/1995,19900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme; Rückforderungsbescheid; Vertrauensschutz; Aufschiebende Wirkung; Klage; Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage; Sozialleistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung

    Daraus folgt aber nicht, daß ein Verwaltungsakt, der eine nach Grundsätzen des Vertrauensschutzes unaufhebbar gewordene rechtswidrige Leistungsbewilligung aufhebt, nicht auch nach § 44 SGB X zu korrigieren wäre (so aber Schnapp, GK-SGB X 1, 1991, § 46 Rz 6; Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, Stand 1991, § 44 SGB X, Anm II B; Schmeiduch, Mitt LVA Rheinprovinz 1981, 283, 285 sowie LSG Baden-Württemberg, Breith 1995, 428 und LSG Nordrhein-Westfalen, Breith 1995, 701).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 13 AL 1616/12
    § 44 Abs. 1 S 1 SGB X umfasst hierbei über seinen eigentlichen Wortlaut hinaus auch Fälle wie den vorliegenden, in denen die Rücknahme eines Aufhebungs- bzw. Rücknahme und Erstattungsbescheides begehrt wird (vgl BSG vom 16. September 1999 - B 7 AL 80/98 R = SozR 3-4100 § 101 Nr. 10 und vom 20. Juni 2002 - B 7 AL 108/01 R = SozR 3-4300 § 143 Nr. 4; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Januar 1995 - L 13 An 9/94 -, juris; Waschull in LPK-SGB X, § 44, Rn. 16).

    Da damit die zur Überprüfung stehende Entscheidung zur Überzeugung des Senats rechtmäßig ist und sich der Kläger insbesondere auch nicht auf Vertrauensschutz berufen kann, kann dahinstehen, ob im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 Abs. 1 S 1 SGB X vertrauensschützende Bestimmungen des § 45 SGB X überhaupt eine Rolle spielen oder allein der materiell-rechtliche Anspruch auf die zurückgeforderten Sozialleistungen entscheidend ist (vgl. hierzu: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Januar 1995 - L 13 An 9/94 -, juris; Waschull in LPK-SGB X, § 44. Rn. 15; Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 82. EL 2014, SGB X, § 44, Rn. 41 ff, jeweils m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - L 5 R 3255/07
    Dies folgt aus dem Zweck von § 44 SGB X, die Konfliktsituation zwischen der Bindungswirkung eines unrichtigen Verwaltungsaktes und der materiellen Gerechtigkeit zu Gunsten der letzteren zu lösen (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30. August 1994 - L 13 V 14/93 - m.w.N., vgl. auch LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. September 1995 - L 5 Ar 2276/94 sowie LSG Nordrhein-Westfahlen Urteil vom 20. Januar 1995 - L 13 An 9/94).
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